In d‘ Wein - Tagespflege
W e i d e n

Informationen zur Tagespflege

Liebe Gäste, Angehörige und Betreuer, wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Tagespflegeplatz in unserer Einrichtung. Einige allgemeine Hinweise zu den Rahmen- bedingungen haben wir hier für Sie zusam- mengestellt: Das Angebot der Tagespflege bieten wir an fünf Tagen der Woche, jeweils von 8.00 bis 16.30 Uhr. In Absprache sind auch individuelle Zeiten möglich. Hin - und Rückfahrt kann, wenn nötig, durch unseren Fahrdienst übernommen werden. Gerne können Sie es auch selbst übernehmen. Zur Betreuung bedarf es nach der Anmeldung und einem Aufnahmebesuch zur Klärung aller Einzelheiten, z.B. Kostenübernahme, einer Vorlaufzeit von mindestens drei Werktagen. Was ist mitzubringen? Wir bitten Sie in einer Tasche gepackt Folgendes bereitzuhalten: o Kleidung zum Wechseln o Hausschuhe, wenn gewünscht o ärztlich verordnete Medikamente, sowie Insuline mit Einnahmeplan / Insulinschema o evtl. erforderliche lnkontinenzartikel und Pflegemittel o Krankenversicherungskarte o Hilfsmittel z.B. Rollstuhl, Rollator, etc. Die pflegerische Betreuung und Versorgung erfolgen unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten und ärztlicher Anweisungen durch ein multiprofessionelles Team unserer Mitarbeitenden. Alle pflegeri- schen und therapeutischen Aktivitäten, aber auch alle beson-deren Vorkommnisse des Tagesverlaufes werden gewissenhaft dokumentiert. Die ärztliche Regelversorgung verbleibt in den Händen des zuständigen Hausarztes. Nutzen sie die Gelegenheit, Dienstleistungen, z.B. Physiotherapie, zahnärztliche Behandlung, Frisör oder Fußpflege während des Tagespflegeaufenthaltes in der Tagespflege zu organisieren. Sie ersparen sich auf- wendige Transporte. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unsere Mitarbeitenden. Die Verpflegung erfolgt im Umfang der vereinbarten Anwesenheit als Tagesgast unter Beachtung erfor- derlicher, ärztlich verordneter Kostformen durch unsere Einrichtung. Unseren Tagesgästen stehen alle öffentlichen Räumlichkeiten der Tagespflege mit der dazugehörigen Terrasse zur Ver-fügung. Wir bieten unseren Gästen einen strukturierten Tagesablauf an. Gelegentlich nutzen wir auch die Angebote des Eleonore Sindersberger Altenheimes. In den Aufenthaltsräumen bieten wir unseren Gästen eigene Ruhemöglichkeiten an. Ferner stehen eigene abschließbare Fächer für die Tagesgarderobe zur Verfügung. Die Verrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufenthalt unserer Gäste und dem vom medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDK) festgestellten Pflegegrad. Ist kein Pflegegrad attestiert, wird der Pflegegrad 1 als Berechnungsgrundlage genommen. Veränderungen des Pflegegrads sind der Einrichtung mitzuteilen. Bei Vorliegen eines Pflegegrads ist eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Zusätzlich kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss zur Betreuung von Menschen mit erheblich einge- schränkter Alltagskompetenz beantragt werden. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich. Sollte die Anwesenheit kurzfristig (weniger als 7 Tage vorher mitgeteilt) nicht möglich sein, wird entsprechend der Rahmenvereinbarung nach § 72 SGB XI die Einrichtung für bis zu 15 Tage im Kalenderjahr eine Abwesenheitsvergütung von 75% der Pflegekosten mit der Pflegekasse abrechnen. Ihnen entstehen dadurch keine direkten Mehrkosten, allerdings wird ihr Budget für die Tagespflege in dem Monat in dem die Abwesenheitsregelegung gilt, belastet und es steht Ihnen unter Umständen ein Tag weniger für die Tagespflege zur Verfügung. Wesentliche Grundlage für die Leistungen ist ein Rahmenvertrag Bayern, der zum 01.10.2018 in Kraft getreten ist. Rahmenvereinbarungen dienen zur Vereinheitlichung von Leistungen und zur Festlegung von Standards. Auch werden bestimmte Anforderungen z.B. an das Raumprogramm beschrieben oder die Abgrenzung zu ambulanten Pflegeleistungen beschrieben. Auf Wunsch können Sie den Rahmenvertrag bei uns einsehen. Bei vorhandener freier Kapazität kann eine Überleitung zu einem Kurzzeitpflege- oder stationärem Aufenthalt erfolgen. Zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung
 Diakonisches Werk Weiden e.V.  Diakonisches Werk Weiden e.V.

Informationen

zur Tagespflege

Liebe Gäste, Angehörige und Betreuer, wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Tagespflegeplatz in unserer Einrichtung. Einige allgemeine Hinweise zu den Rahmenbedingungen haben wir hier für Sie zusammengestellt: Das Angebot der Tagespflege bieten wir an fünf Tagen der Woche, jeweils von 8.00 bis 16.30 Uhr. In Absprache sind auch individuelle Zeiten möglich. Hin - und Rückfahrt kann, wenn nötig, durch unseren Fahr- dienst übernommen werden. Gerne können Sie es auch selbst übernehmen. Zur Betreuung bedarf es nach der Anmeldung und einem Aufnahmebesuch zur Klärung aller Einzelheiten, z.B. Kosten- übernahme, einer Vorlaufzeit von mindestens drei Werk- tagen. Was ist mitzubringen? Wir bitten Sie in einer Tasche gepackt Folgendes bereitzuhalten: o Kleidung zum Wechseln o Hausschuhe, wenn gewünscht o ärztlich verordnete Medikamente, sowie Insuline mit Ein- nahmeplan / Insulinschema o evtl. erforderliche lnkontinenzartikel und Pflegemittel o Krankenversicherungskarte o Hilfsmittel z.B. Rollstuhl, Rollator, etc. Die pflegerische Betreuung und Versorgung erfolgen unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten und ärztlicher Anweisungen durch ein multiprofessionelles Team unserer Mitarbeitenden. Alle pflegerischen und therapeutischen Akti- vitäten, aber auch alle besonderen Vorkommnisse des Tages- verlaufes werden gewissenhaft dokumentiert. Die ärztliche Regelversorgung verbleibt in den Händen des zuständigen Hausarztes. Nutzen sie die Gelegenheit, Dienstleistungen, z.B. Physio- therapie, zahnärztliche Behandlung, Frisör oder Fußpflege während des Tagespflegeaufenthaltes in der Tagespflege zu organisieren. Sie ersparen sich aufwendige Transporte. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unsere Mitarbeitenden. Die Verpflegung erfolgt im Umfang der vereinbarten Anwe- senheit als Tagesgast unter Beachtung erforderlicher, ärztlich verordneter Kostformen durch unsere Einrichtung. Unseren Tagesgästen stehen alle öffentlichen Räumlichkeiten der Tagespflege mit der dazugehörigen Terrasse zur Ver- fügung. Wir bieten unseren Gästen einen strukturierten Tagesablauf an. Gelegentlich nutzen wir auch die Angebote des Eleonore Sindersberger Altenheimes. In den Aufenthaltsräumen bieten wir unseren Gästen eigene Ruhemöglichkeiten an. Ferner stehen eigene abschließbare Fächer für die Tagesgarderobe zur Verfügung. Die Verrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufenthalt unserer Gäste und dem vom medizinischen Dienst der Pflege- kassen (MDK) festgestellten Pflegegrad. Ist kein Pflegegrad attestiert, wird der Pflegegrad 1 als Berechnungsgrundlage genommen. Veränderungen des Pflegegrads sind der Ein- richtung mitzuteilen. Bei Vorliegen eines Pflegegrads ist eine teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Zusätzlich kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss zur Betreu- ung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltags- kompetenz beantragt werden. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich. Sollte die Anwesenheit kurzfristig (weniger als 7 Tage vorher mitgeteilt) nicht möglich sein, wird entsprechend der Rahmenvereinbarung nach § 72 SGB XI die Einrichtung für bis zu 15 Tage im Kalenderjahr eine Abwesen- heitsvergütung von 75% der Pflegekosten mit der Pflegekasse abrechnen. Ihnen entstehen dadurch keine direkten Mehr- kosten, allerdings wird ihr Budget für die Tagespflege in dem Monat in dem die Abwesenheitsregelegung gilt, belastet und es steht Ihnen unter Umständen ein Tag weniger für die Tagespflege zur Verfügung. Wesentliche Grundlage für die Leistungen ist ein Rahmenvertrag Bayern, der zum 01.10.2018 in Kraft getreten ist. Rahmenvereinbarungen dienen zur Vereinheitlichung von Leistungen und zur Festlegung von Standards. Auch werden bestimmte Anforderungen z.B. an das Raumprogramm be- schrieben oder die Abgrenzung zu ambulanten Pflegeleis- tungen beschrieben. Auf Wunsch können Sie den Rahmen- vertrag bei uns einsehen. Bei vorhandener freier Kapazität kann eine Überleitung zu einem Kurzzeitpflege- oder stationärem Aufenthalt erfolgen. Zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung
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